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Studiengebühren
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Die Studiengebühren

Studieren, das heißt streben und sich bemühen (vgl. lat.: studere), insbesondere das Lernen an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule ist hier gemeint. Um in Deutschland studieren zu können, muss man bestimmte Voraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllen - erst dann erfolgt die Immatrikulation (Einschreibung). Ist diese Hürde erfolgreich überwunden, muss der Student sich mit dem Thema Studiengebühren (der steuerrechtlich korrekte Begriff lautet: Studienbeiträge) befassen. Dies ist eine Gebühr, die der Studierende regelmäßig zahlen muss, um am Studium teilhaben zu können. An privaten Hochschulen muss in der Regel schon immer ein Entgelt gezahlt werden, bei den öffentlichen Hochschulen ist dies nicht selbstverständlich - zumindest noch nicht, denn eine einheitliche Regelung in der ganzen Bundesrepublik steht noch aus. Generell muss man sagen, dass es einen vergütungsfreien Zutritt zum Studium noch nie gab - Semestereinschreibgebühren waren schon immer nötig, nur sind diese verhältnismäßig moderat.

Im Jahr 2002 klagten die Bundesländer der unionsregierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das Hochschulrahmengesetz (HRG), welches allgemeine Studiengebühren bisher untersagte. 2005 gab das Bundesverfassungsgericht den Klägern Recht, mit der Begründung, dass es ein unzulässiger Eingriff von Seiten des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder wäre. Das Gericht ging bei seinem Urteil davon aus, dass die Studiengebühren sozialverträglich gestaltet werden könnten, doch wirft man einen Blick auf die einzelnen Länder sieht man wie verschieden der Begriff "Sozialverträglichkeit" aufgefasst wird. Um die in einigen Ländern eingeführten Studiengebühren nicht sofort zahlen zu müssen, können Studenten ein Darlehen der Landes- beziehungsweise Förderbanken in Anspruch nehmen - doch schon heute schwanken die Zinsen dafür von 5,46 Prozent in Hamburg bis hin zu 7,2 Prozent in Baden-Württemberg. Auch die Ausnahmeregelungen, wer von den Gebühren befreit werden kann und wer nicht, ist von Land zu Land verschiedenartig geregelt.

In Bayern wurde am 01. Januar 2007 mit einer Änderung des bayrischen Hochschulgesetzes beschlossen, dass ab dem Sommersemester 2007 an Universitäten und Kunsthochschulen Studiengebühren zischen 300 und 500 Euro pro Semester und an den Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro fällig werden. Doch es zeichnet sich ab, dass jede Hochschule und jede Universität den Höchstrahmen von 500 Euro in Anspruch nehmen wird.

In Hessen wurde am 05. Oktober 2006 vom Landtag allgemeine Studiengebühren ab dem Wintersemester 2007/2008 beschlossen. Für das Erststudium sollen pro Semester 500 Euro fällig werden und bei Zweitstudium, Dissertation, konsekutive Masterstudiengänge ab 2010/2011 und Promotionsstudiengänge (nach § 31, Abs. 6 HHG) können die Gebühren auf bis zu 1.500 Euro pro Semester erhöht werden.

Baden-Württemberg verabschiedete am 15. Dezember 2005 ein Gesetz, dass allgemeine Studiengebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2007 vorsieht. Davon ausgenommen sind von Amts wegen Promotionsstudenten, beurlaubte Studenten, Ausländer bei denen öffentlicher Belang an Bildungszusammenarbeit besteht und Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen. Auf Antrag können Studenten mit einem Kind bis 8 Jahre, Lehramtsstudenten im Praxissemester, behinderte Studenten und Studierende mit mindestens zwei Geschwistern, die bereits Studiengebühren bezahlen müssen, befreit werden.

Hamburg hat am 28. Juni 2006 die Einführung von einer Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2007 beschlossen. Ab 2004 wurden bereits 500 Euro von den Studenten gefordert, die nicht in der Region Hamburg wohnen oder die Regelstudienzeit überschritten hatten, allerdings wurde im Frühjahr 2005 diese Regelung nach einer Klage einstweilig ausgesetzt.

In Nordrhein-Westfalen können die Universitäten und Hochschulen ab dem Sommersemester 2007 ebenfalls bis zu 500 Euro pro Semester verlangen, doch einige Schulen wie beispielsweise die Universität Münster haben die Einführung von Studiengebühren abgelehnt.

Am 06. Dezember 2005 hat auch Niedersachsen die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2007 beschlossen, befreit werden können Eltern von minderjährigen Kindern. Bereits eingeführt ist eine Gebühr von 600 bis 800 Euro für Studenten, die die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschritten haben.

In Sachsen werden für das Zweitstudium nach Verlängerung der Regelstudienzeit im ersten Studium, für ein weiterbildendes Studium und für ein Fernstudium Gebühren fällig. Die Höhe kann zwischen 40 und 1.500 Euro pro Semester liegen, wobei die Hochschulen selber bestimmen können ob und in welcher Höhe sie Studienbeiträge verlangen.

Ab dem Wintersemester 2007/2008 soll im Saarland eine Studiengebühr von 300 Euro für die ersten beiden Semester und 500 Euro für die folgenden eingeführt werden und in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern soll das Erststudium gebührenfrei bleiben.

Die Regelungen sind in jedem Bundesland anders und Änderungen gibt es immer wieder, da viele Richtlinien noch nicht feststehen und einige Länder noch keine konkreten Gesetze ausgearbeitet haben. Fakt ist, dass in fast jedem Land Verwaltungsbeiträge in Höhe von ungefähr 50 Euro pro Semester üblich sind und ein Erwerb eines Semestertickets für 80 bis 250 Euro für den regionalen Verkehrsbund notwendig ist - eine Ausnahmeregelung hierfür gibt es nur in Härtefällen. Einige Länder erheben für das Erststudium Studiengebühren, andere wiederum nur für das Zweitstudium und zwei Drittel bitten Langzeitstudenten über der Regelstudienzeit zur Kasse. Es ist deswegen wichtig sich im Vorfeld über die konkreten Studienbeiträge an der jeweiligen Hochschule zu erkundigen, denn eine einheitliche Regelung gibt es in der Bundesrepublik nicht.

Freier Zugang zu öffentlichen Hochschulen und Universitäten - eine demokratische und soziale Errungenschaft der Bundesrepublik, denn ohne Rücksicht auf das Einkommen der Eltern sollte jeder die Möglichkeit haben zu studieren. Einen Teil der Aufwendungen von den Hochschulen durch Studienbeiträge finanzieren zu lassen - obwohl es öffentliche Einrichtungen sind, die staatlich finanziert werden - hat Vorteile und Nachteile.

Für eine Einführung der Studiengebühren spricht die Möglichkeit eines Zuwachses der Einnahmen der Hochschulen, die dann diese Mittel in eine bessere Ausstattung investieren und dadurch die Qualität der Ausbildung verbessern könnten. Des Weiteren ist dadurch ein Anreiz gegeben, das Studium möglichst in der Regelstudienzeit zu beenden, denn oftmals wird der Studierendenstatus aufrechterhalten, auch wenn gar kein Abschluss beabsichtigt ist. Da der Student sein Studium selber finanzieren muss, wird er sicherlich Schwächen im Lehrbetrieb weniger dulden und die Betreuung würde intensiviert werden und es gäbe einen Anreiz das Bildungsangebot attraktiver zu gestalten. Da die stattlichen Hochschulen und Universitäten aus Steuermitteln finanziert werden, die zum Großteil von nicht-akademischen Werktätigen eingezahlt werden und die kommenden Akademiker einen deutlichen Vorsprung im Einkommen haben werden, könnte diese "Ungerechtigkeit" volkswirtschaftlich aufgefangen werden.

Doch sicher ist, dass mit der Einführung von Studiengebühren weniger junge Leute bereit sein werden ein Studium aufzunehmen. Vor allem bei bildungsfernen Schichten besteht die Gefahr, dass es zu einer sozialen Auslese kommen wird. Familien mit geringem Einkommen liegen zwar unterhalb der Bemessungsgrenze und erhalten Bafög, aber damit können unmöglich alle Lebenskosten plus der Studiengebühren finanziert werden. Auch Studenten deren Eltern knapp über dieser Grenze liegen und die deshalb neben dem Studium arbeiten müssen, können kaum noch zusätzlich die hohen Studiengebühren abfangen.

Außerdem sind Familien mit Kindern in Deutschland jetzt schon finanziell den Kinderlosen gegenüber benachteiligt, obwohl sie für die Aufrechterhaltung des Generationsvertrages sorgen. Derzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Kinder, neben der Erziehungsarbeit, gerade mal zu einem Fünftel durch Transferzahlungen und Steuervorteilen ausgeglichen - die Studiengebühren wären ein weiterer Punkt in der langen Liste, die die sinkende Geburtenrate weiter vorantreibt. Darüber hinaus kann es durch die Gebühren der Studierenden zu einem Rückzug des Staates aus der Hochschulfinanzierung kommen und dann wäre der eigentliche Sinn, nämlich bessere Lehrbedingungen zu schaffen, völlig verfehlt.

Im Prinzip bleibt einem angehenden Studenten nicht die große Wahl, allerdings sollen zinsgünstige Darlehen die Studiumsfinanzierung sicherstellen. Wirft man einen Blick auf andere Länder, merkt man, dass es Deutschland noch ziemlich milde mit den Studiengebühren meint - im internationalen Vergleich ist man mit durchschnittlich 500 Euro pro Semester ganz gut dran. Alleine in England wurden die Gebühren auf bis zu £3.000 (4.500 Euro) pro Studienjahr erhöht, in der Schweiz muss man mit 800 Franken (500 Euro) rechnen und in den USA hat man Differenzen von etwa 3.000 bis hin zu mehr als 30.000 Dollar pro Jahr.

 

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